Zusammenarbeit zwischen Schule und Einrichtungen
Die Schule pflegt eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den sozialen Einrichtungen und Diensten. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit der Schule mit jenen Einrichtungen, die ein Praktikum für unsere Studierenden gewährleisten, ist daher eine vorrangige Aufgabe.
Das Verbindungsglied zur konkreten Praktikumsstelle ist die Praktikumslehrperson. Sie besucht die Studierenden vor Ort und beobachtet diese in einer Praxissituation.
Zwischen der Leitung der Praktikumsstelle, der Schulführungskraft der Landesfachschule für Sozialberufe, den Studierenden und den Eltern der minderjährigen Studierenden wird eine Vereinbarung abgeschlossen, um die beiderseitigen Rechte und Pflichten, die für die Erfüllung des Pflichtpraktikums notwendig sind, zu regeln. Die Schule bietet Fortbildungen für interessierte Bezugspersonen aller Strukturen und Dienste an, wobei Methoden, Aufgaben und Themenschwerpunkte für die Begleitung unserer Praktikant*innen besprochen und aufgearbeitet werden.
