Dienstcharta und Qualitätsstandards
Auf Landesebene wurden für die Schulen die staatlichen Bestimmungen über die verpflichtende Einführung einer Dienstcharta nicht übernommen. Artikel 7 des Landesgesetzes Nr. 12/2000 legt Folgendes fest: „Jede Schule gibt sich mit Beschluss des Schulrates eine eigene interne Schulordnung und sieht darin auch die Anwendung der Dienstleistungsgrundsätze vor.“ Dienstcharta und Qualitätsstandards
Sammelklagen
- Gegen die Schule wurde keine Sammelklage eingereicht
Verbuchte Kosten
- nicht zutreffend
Wartelisten - nicht zutreffend
Onlinedienste
Derzeit hat die Autonome Provinz Bozen für die Onlinedienste der Schulen (z. B. Online-Einschreibung) noch keine Erhebungen über die Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Qualität der bereitgestellten Onlinedienste, auch bezüglich der Nutzbarkeit, Zugänglichkeit und Aktualität, durchgeführt.
Nutzungsstatistiken der Onlinedienste
