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Landesfachschule für Sozialberufe „Hannah Arendt“

Dienstcharta und Qualitätsstandards

Auf Landesebene wurden für die Schulen die staatlichen Bestimmungen über die verpflichtende Einführung einer Dienstcharta nicht übernommen. Artikel 7 des Landesgesetzes Nr. 12/2000 legt Folgendes fest: „Jede Schule gibt sich mit Beschluss des Schulrates eine eigene interne Schulordnung und sieht darin auch die Anwendung der Dienstleistungsgrundsätze vor.“ Dienstcharta und Qualitätsstandards

Sammelklagen 

  • Gegen die Schule wurde keine Sammelklage eingereicht

Verbuchte Kosten 

  • nicht zutreffend

Wartelisten - nicht zutreffend

Onlinedienste

Derzeit hat die Autonome Provinz Bozen für die Onlinedienste der Schulen (z. B. Online-Einschreibung) noch keine Erhebungen über die Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Qualität der bereitgestellten Onlinedienste, auch bezüglich der Nutzbarkeit, Zugänglichkeit und Aktualität, durchgeführt.

Nutzungsstatistiken der Onlinedienste