Informationen über öffentliche Investitionsbewertungs- und -prüfstellen
(Art. 1, Gesetz Nr. 144/1999)
- nicht anwendbar - fehlt die Voraussetzung
Gesetze zur Planung öffentlicher Arbeiten
- nicht anwendbar - fehlt die Voraussetzung
Zeitrahmen, Einheitskosten und Kennziffern für laufende oder abgeschlossene öffentliche Bauvorhaben
- nicht anwendbar - fehlt die Voraussetzung
