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Landesfachschule für Sozialberufe „Hannah Arendt“


Informationen über öffentliche Investitionsbewertungs- und -prüfstellen
(Art. 1, Gesetz Nr. 144/1999)
  • nicht anwendbar - fehlt die Voraussetzung
Gesetze zur Planung öffentlicher Arbeiten
  • nicht anwendbar - fehlt die Voraussetzung
Zeitrahmen, Einheitskosten und Kennziffern für laufende oder abgeschlossene öffentliche Bauvorhaben
  • nicht anwendbar - fehlt die Voraussetzung